Die städtische Verwaltung digitalisieren

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass bis 2022 Bund, Länder und Kommunen ihre bereits vorhandenen Verwaltungsportale verbinden und darüber hinaus alle Verwaltungsleistungen (auch) online anbieten. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Anliegen schneller und bequemer erledigen.
Wir setzen uns dafür ein, der Verwaltung die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Umsetzung des OZG notwendig sind. Diese rechtlichen Vorgaben des OZG allein reichen aber aus unserer Sicht nicht aus, um Verwaltungsabläufe zu verbessern und um die Digitalisierung voranzutreiben. Wir wollen daher, dass die Umsetzung des Gesetzes nicht nur den Pflichtteil umfasst, sondern das weite Teile des Verwaltungsapparates online miteinander kommunizieren und damit Abläufe beschleunigt werden können (zum Beispiel im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes Laubach-Lich).